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EU-Cookie-Richtlinie

Stand: 21.05.2019

Die EU hat schon vor Jahren die „Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz Externer Link“ verabschiedet. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine Änderungsrichtlinie zur „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ (Richtlinie 2002/58/EG Amtsblatt Nr. L 201 vom 31.07.2002 S. 0037 - 0047 Externer Link), die wiederum häufig neudeutsch als „ePrivacy-Richtlinie“ bezeichnet wird, wobei die offizielle englische Bezeichnung „directive on privacy and electronic communications“ lautet.

Die Richtlinie hat an einem Punkt (neben vielen anderen) Einfluss auf die Speicherung von Cookies, was zu der (nicht offiziellen) Bezeichnung „EU-Cookie-Richtlinie“ geführt hat.

Was ist Inhalt der Richtlinie? Und wie hat Deutschland diese Vorgaben umgesetzt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich diese Webseite.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Es gibt eine Stellungnahmen (Opinion 5/2019) vom 12.03.2019 Externer Link, in der sich der EDSA mit dem Verhältnis der ePrivacy-Richtlinie und der DS-GVO auseinandersetzt.

Er ist der Auffassung, die Richtlinie konkretisiere und ergänze die DS-GVO und – sofern eine Regelung der Richtlinie bezüglich einer Datenverarbeitung konkreter sei - gehe diese Regelung als lex specialis der allgemeineren Norm der DS-GVO vor.

Allerdings ist die Stellungnahme für die hier gegenständliche Frage, ob die nicht umgesetzte EU-Richtlinie unmittelbar gilt, nicht gewinnbringend. Die Stellungnahme geht vielmehr davon aus, dass die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist und behandelt auf einer abstrakteren Ebene das Verhältnis der Richtlinienregelungen zu denen der DS-GVO.

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