Datenschutz-Folgenabschätzung bei einem Meldesystem nach Hinweisgeberschutzgesetz
Stand: 26.07.2023
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Behörden zum Aufbau von Stellen, die Meldungen über Missstände (v.a. Verstöße gegen Rechtsvorschriften) entgegennehmen.
Braucht es für das Meldesystem eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).