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Urteil: Pflicht zur geschlechtsneutralen Anrede

Stand: 26.01.2022

Weltweit gehört Deutschland zu den wenigen Ländern, die die Existenz von Geschlechtervielfalt rechtlich anerkennen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16 = NJW 2017, 3643, Rn. 39) wirkt sich nicht nur auf die Vorschriften des Personenstandsrechts aus (vgl. u.a. § 45 b Abs. 1 S. 1. sowie § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes (PStG)), sondern hat auch bedeutsame Folgen für viele weitere Bereiche. Nachstehend stellen wir Ihnen ein Urteil vor, das möglicherweise erst auf den zweiten Blick für den Datenschutz Bedeutung hat - nämlich unter den Aspekten der Richtigkeit der Daten sowie dem Grundsatz der Datenminimierung.

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