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Urteile: Pflicht zur geschlechtsneutralen Anrede?

Stand: 16.01.2025

Auf unserer Webseite "Urteile: Erhebung der Anrede" Interner Link stellen wir Ihnen ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vor, das sich ausdrücklich mit der Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Erhebung der Anrede "Frau" / "Herr" zum Zwecke der personalisierten Ansprache von Personen beschäftigt. Das Urteil des EuGH war aber nicht das erste, das sich mit Fragen der Pflichtangaben der Anrede „Frau“ / „Herr“ beim Fahrkartenerwerb auseinandersetzte. Auch nationale Gerichte hatten sich damit, allerdings nicht aus datenschutzrechtlicher Sicht, sondern im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts beschäftigt.

Nachfolgenden stellen wir Ihnen einige dieser nationale Entscheidungen näher vor.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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