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Freitextfelder bei der Lehrveranstaltungsevaluation kontra Anonymität der Befragung

Stand: 19.10.2006

Dem Thema Evaluation von Lehrveranstaltungen haben wir schon einige Ausführungen gewidmet. Diese Seite befasst sich mit den oftmals verwendeten Freitextfeldern und deren datenschutzrechtlicher Zulässigkeit.

Denn wird eine Evaluation der Lehre durchgeführt, so sieht bspw. das baden-württembergische Landeshochschulgesetz vor, dass die Antworten und Auswertungen anonym bleiben. Viele Evaluationsfragebögen enthalten aber Felder für handschriftliche Eintragungen, so genannte Freitextfelder. Ist damit wirklich noch die Anonymität der Umfrage gewahrt? Kann nicht eine Zuordnung von Handschrift zum Teilnehmer erfolgen? Diese Fragen stellen sich nicht nur bei den Hochschulen in Baden-Württemberg, sondern überall dort, wo die Anonymität einer Umfrage gewahrt werden muss oder soll, auf Freitextfelder aber nicht verzichtet werden kann.

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