Übermittlung der Lohnsteueranmeldung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung mit dem Programm ELSTER
Stand: 05.02.2015
Seit dem Jahre 2005 verlangen die Finanzämter auch von den Hochschulen eine elektronische Abgabe ihrer Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen.
Gegen die elektronische Übermittlung der entsprechenden Steuerdaten bestehen keine (datenschutz)rechtlichen Einwände.
Soweit uns zugänglich ist, werden mit den amtlichen Steuervordrucken zur Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung keine personenbezogenen Daten von Beschäftigten übermittelt, sondern lediglich Beträge als Berechnungsgrundlage angegeben.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).
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