Anwendbarkeit des TMG auf E-Learning-Plattformen
Stand: 16.08.2016
Eine Hochschule ohne elektronische Lernplattform ist heute kaum noch vorstellbar. Dass bei der Nutzung einer solchen Plattform auch datenschutzrechtliche Belange betroffen sind, liegt auf der Hand. Und so stellt sich die Frage, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Ausgestaltung einer E-Learningplattform zu berücksichtigen sind. Sind die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG ) anwendbar oder liegen die Voraussetzungen hierfür nicht vor - mit der Folge, dass auf die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften (das jeweilige Landesdatenschutzgesetz) zurückgegriffen werden muss? Mit dieser Frage beschäftigt sich die folgende Webseite.
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