Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Vertretung
Stand: 14.08.2023
An ZENDAS wurde die Frage herangetragen, ob wir nicht eine "Vollmacht" bereitstellen könnten für den Fall, dass eine Person eine andere Person um die Abholung von Abschlusszeugnissen und anderen Dokumenten bitte.
In der Regel handele es sich dabei um internationale Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Zeugnisdokumente wieder im Ausland befänden. Diese Studierendengruppe beauftrage dann Kommilitoninnen oder Kommilitonen aus demselben Land, die sich noch in Deutschland befänden und die in den Semesterferien dann in das Heimatland flögen und die Originaldokument mitnehmen würden.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
(nähere Informationen finden Sie hier
).