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Kein Schadenersatz bei Bagatellverletzung?

Stand: 03.01.2023

Die Frage, ob jede Datenschutzverletzung zu einem Schadenersatz führen kann oder ob es eine Art "Bagatellgrenze" gibt, beschäftigt zunehmend die Gerichte.
Bereits das Oberlandesgerichts Dresden vom 20.08.2020 (siehe auf dieser Seite Interner Link unter der Überschrift "Rechtsprechung") lehnte einen Schadenersatzanspruch mit dem Argument der Bagatelle ab.

Das Landgericht Landshut hat sich Ende 2020 etwas ausführlicher mit diesem Thema beschäftigt. Zwar handelt es sich beim Sachverhalt um eine Fallgestaltung, die nichts mit der Praxis der Hochschulen zu tun hat, das Urteil enthält aber interessante Ausführungen dazu, wann es sich nach Ansicht des Gerichts um eine reine Bagatellverletzung handelt.

Doch inwieweit sind deutsche Gerichte hier überhaupt entscheidungsbefugt? Diese Frage wirft ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf, mit dem wir uns auch beschäftigen.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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