Einsatz von Bildsymbolen
Stand: 24.10.2022
Die ausführlichsten Informationen nutzen nichts, wenn sie nicht verständlich sind. Dass die Informationen nach der DS-GVO, die den betroffenen Personen zustehen, oft nicht so ohne weiteres verständlich sind, hat der Gesetzgeber wohl schon selbst erkannt. Denn in Art. 12 Abs. 7 DS-GVO hat er eine Vorschrift aufgenommen, wonach Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DS-GVO mit Bildsymbolen kombiniert werden können. Das soll dazu dienen, "in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln".
Ergebnis eines Designwettbewerbs
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hatte einen Wettbewerb ausgelobt und Ideen für ein Icon-Projekt gesucht.
Inzwischen stehen die Datenschutz-Icons beim LfDI BW zum Abruf zur Verfügung - sowohl im PNG-Format [ZIP] als auch im SVG-Format [ZIP] .
Sie stehen sowohl in Farbe als auch in schwarz-weiß für Print und digitale Nutzung kostenlos zur Verfügung.
Zu den Bedingungen schreibt der LfDI folgendes:
Werfen Sie doch mal einen Blick auf die Icons und machen Sie sich selbst ein Bild davon, ob durch die Icons die datenschutzrechtliche Informationen besser verständlich werden.
Der LfDI verwendet die Icons bislang übrigens nicht in seiner Datenschutzerklärung für die Website .