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Beschäftigung Minderjähriger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Stand: 09.02.2011

Der Arbeitsanfall an Hochschulen, insbesondere im Zulassungsverfahren, nimmt stetig zu, so dass es oftmals an Personal fehlt. Die Folge ist, dass zunehmend Aushilfskräfte für einfache Tätigkeiten (z.B. Sortieren und Kuvertieren von Postunterlagen an oder von den Bewerbern, etc.) an der Hochschule beschäftigt werden. Baden-württembergische Hochschulen beabsichtigen, in diesem Bereich teilweise auch Minderjährige als Aushilfskräfte einzusetzen. Dabei kam die Frage auf, was man aus datenschutzrechtlicher Sicht beachten muss. Denn es liegt nahe, dass die minderjährigen Aushilfskräfte bei dieser Tätigkeit zwangsläufig mit personenbezogenen Daten (im Zulassungsverfahren wären es personenbezogene Daten von Studienbewerbern) in Kontakt kommen.

Mit dieser Frage setzen wir uns im Folgenden auseinander:

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