Datenschutz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM)
Stand: 01.01.2016
Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten gibt es das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM). Das bEM soll Langzeiterkrankten oder wiederholt erkrankten Beschäftigten bei der Wiederaufnahme der Arbeit behilflich sein und weiterer Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit vorbeugen. Hierzu beschreibt das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein Verfahren, bei dem auch personenbezogene Daten der Beschäftigten, auch hochsensible Krankheitsdaten, verarbeitet werden.
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