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„Datenschutz“ und andere Einwendungen gegen die archivrechtliche Anbietungspflicht

Stand: 06.11.2009

Ausgesonderte Unterlagen müssen vor der Vernichtung dem zuständigen Archiv angeboten werden. Nicht selten wird aber die gesetzlich vorgeschriebene Anbietung verweigert mit Begründungen wie:

  • Der Datenschutz verbietet, dass ich die Unterlagen an das Archiv herausgebe.
  • Im xy-Gesetz steht doch eindeutig, dass ich die Unterlagen vernichten muss.
  • Unsere Unterlagen sind vertrauliche oder streng geheime Verschlusssachen.
  • Wir haben unser eigenes „Archiv“ im Keller.
  • Das olle Zeug interessiert doch niemanden.

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