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Zulässigkeit der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Stand: 23.08.2021

Häufig wird der Wunsch geäußert, Lehrveranstaltungen, insbesondere Online-Veranstaltungen aufzuzeichnen, um sie dadurch auch denjenigen zugänglich zu machen, die nicht daran teilnehmen konnten, oder um sie anschließend dauerhaft als Lernmaterial zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang wird oft die Frage an uns herangetragen, ob es ausreicht, in der Veranstaltung die Studierenden zu fragen, ob alle mit der Aufzeichnung einverstanden sind, oder ob man sich eine schriftliche Einwilligung geben lassen muss.

Diese Seite untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen unter Einschluss von Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere von deren Bild und Stimme.

Zum Thema Aufzeichnung von Veranstaltungen durch die Hochschule haben wir eine FAQ zusammengestellt Interner Link.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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