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Anonymisierung von Urteilen

Stand: 27.07.2021

Im Rahmen einer juristischen - oder auch anderen - Berichterstattung werden oftmals auch Gerichtsentscheidungen oder -urteile im Internet veröffentlicht. Im ursprünglichen Urteil sind selbstverständlich auch personenbezogene Daten enthalten. So werden insbesondere die Prozessparteien (Kläger und Beklagte) namentlich genannt. Sollen nun diese Beschlüsse oder Urteile veröffentlicht werden, so stellt sich die Frage, ob dies unter Nennung der Namen geschehen darf oder ob die Entscheidungen geschwärzt veröffentlicht werden dürfen. Denn datenschutzrechtlich stellt dies - zumindest bei Nennung einer natürlichen Person - eine Übermittlung personenbezogener Daten dar.

Mit dieser Frage haben sich schon einige Gerichte beschäftigt und dies wollen auch wir auf der folgenden Webseite tun.

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