Keine Verpflichtung für Internetdienste zur Protokollierung
Stand: 14.12.2016
Eine Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung von Nutzungsdaten in der Zukunft bedarf einer richterlichen Anordnung.
Fallbesprechung am Beispiel eines Anonymisierungsdienstes im Internet.
Mit der Frage, inwieweit Anonymisierungsdienste zur Speicherung von Nutzungsdaten verpflichtet werden können, beschäftigten sich die Gerichte im Fall AN.ON.
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