Veröffentlichung von Informationen zur zeitlichen Verfügbarkeit – hochschulinterner Mitarbeiterkalender
Stand: 04.07.2018
Termininformationen einzelner Beschäftigter – wie z.B. die Angabe „10 Uhr, Besprechung mit Projektpartner“ - stellen personenbezogene Daten dar, so dass deren Zugänglichmachen für andere Personen entweder einer Rechtsgrundlage oder der Einwilligung der betroffenen Personen bedarf.
Auf der folgenden Webseite geht es nicht um die Zulässigkeit der Veröffentlichung von allgemeinen, zeitlichen Erreichbarkeitsangaben, sondern um die Zulässigkeit der Sichtbarkeit konkreter Termine und ggf. weiterer Informationen zu diesen.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung
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