Novellierung der Hochschulstatistik
Stand: 27.01.2016
Erst- und Nacherhebungspflicht von Universitäten für einzelne Merkmale Studierender im Zuge der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes
Nach der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes im Frühjahr 2016 müssen Hochschulen mehr Auskünfte erteilen als vorher. Insbesondere soll für Merkmale eine Auskunftspflicht eingeführt werden, die bis dato durch die Hochschulen mangels Aufgabenerforderlichkeit nicht erhoben werden. Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit Universitäten durch die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) verpflichtet sind, zusätzliche Merkmale für Statistikzwecke zu erheben sowie bei bereits immatrikulierten Studierenden Merkmale gegebenenfalls nachzuerheben.
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