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Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen einer DAAD Förderung

Stand: 14.01.2025

Förderprogramme im Hochschulbereich gibt es viele. Einer der Träger von Förderprogrammen ist der Deutsche Akademische Austauschdienst e.V. (DAAD).
Und eines dieser Förderprogramme ist die „FIT Förderung internationaler Talente zur Integration in Studium und Arbeitsmarkt“.
Naheliegend ist, dass eine fördernde Stelle auch nachprüfen möchte, ob ein Förderprogramm erfolgreich ist und insbesondere die beabsichtigten Maßnahmen auch gezielt verbessert.
Aus diesem Grund war der DAAD an eine Universität herangetreten und hat eine Abfrage von Daten Studierender, die am genannten Förderprogramm partizipiert haben, angekündigt . Mit der Frage, ob eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden an den DAAD datenschutzrechtlich zulässig ist, hat sich ZENDAS beschäftigt und eine Stellungnahme erstellt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ Interner Link.

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