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Veröffentlichung von Arbeiten Studierender

Stand: 15.04.2016

Ein Studierender erstellt im Laufe seines Studiums eine Reihe von Arbeiten - seien es Praktikums-, Studien-, Bachelor-, Master-, Diplom- oder andere Abschlussarbeiten, sowie ggf. eine Dissertation.
Diese Arbeiten sind immer auch ein Beleg eines Lehrstuhls oder eines Instituts für sein Tätigkeitsgebiet. Darum besteht häufig auch ein Interesse von dieser Seite, derartige Arbeiten zu veröffentlichen.

Die Bandbreite dessen, was unter "veröffentlichen" verstanden wird, geht vom Einstellen eines Exemplars der Arbeit in die Institutsbibliothek bis zum Bereitstellen der Arbeit zum Abruf im Internet

Mit jedem "Veröffentlichen" ist aber auch die Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden: Es ist nämlich ersichtlich, welchem Thema der Betroffene zu welchem Zeitpunkt an welcher Hochschule, sowie häufig bei welchem Betreuer, seine Zeit gewidmet hat.
Bei einer Suche mit "Google" oder einer anderen Suchmaschine nach dem Namen des Betroffenen taucht dann auch diese Veröffentlichung als Mosaiksteinchen bei der Profilbildung - etwa durch einen zukünftigen Arbeitgeber - auf.
Steht die Arbeit im Internet, kann beispielsweise ein potentieller Arbeitgeber noch Jahre später erkennen, dass der Betroffene die Arbeit bei einem - just in jener Zeit in einen Forschungsskandal verwickelten Lehrstuhl - erstellt hat. Und schon hat der Bewerber ein "G'schmäckle" und ist vielleicht gar nicht mehr so erfreut darüber, dass die Hochschule seinerzeit die Arbeit im Internet veröffentlich hat.
Vielleicht kommt er sogar auf den Gedanken, daraus einen Schadensersatzanspruch gegen die Hochschule geltend zu machen, wenn ihm ein potentieller Arbeitgeber genau mit oben genanntem Hinweis absagt.

Was also sagt eigentlich der Datenschutz zu diesem Thema?

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