Telearbeit an Hochschulen
Stand: 05.02.2015
Telearbeit ist eine nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmende Arbeitsform, bei der Mitarbeiter zumindest einen Teil der Arbeit außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln verrichten. Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken wie E-Mail, Internet oder Videokonferenzen ist der Beschäftigte für den Arbeitgeber bei vielen Tätigkeiten fast so gut verfügbar, wie wenn er sich am Arbeitsplatz räumlich beim Arbeitgeber aufhielte. Die moderne Technik ermöglicht es, Informationen aus dem Computernetzwerk des Arbeitgebers abzurufen, Arbeitsergebnisse dort verfügbar zu machen oder mit Kollegen zu kommunizieren. Die gebräuchlichste Form der Telearbeit ist die Tätigkeit zu Hause.
(Zu den einzelnen Formen der Telearbeit siehe Leitfaden „Telearbeit“ mehrerer Bundesministerien [PDF] ).
Was ist jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?
Die nachfolgenden Seiten sollen Sie bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes unterstützen und für die datenschutzrechtlichen Vorschriften sensibilisieren:
- 1. Telearbeit und Datenschutz
- 2. Risiken der Telearbeit
- 3. Datenschutzrechtliche Grundsatzfragen
- 4. Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen (§ 34 LDSG BW)
- 5. Technische und organisatorische Maßnahmen (§ 9 LDSG BW)
- 6. Verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 3 LDSG BW)
- 7. Fazit
- 8. Konkretes Vorgehen