Verfasste Studierendenschaft
Stand: 24.04.2014
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG) wurde in Baden-Württemberg die 1977 abgeschaffte so genannte Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt.
Alle immatrikulierten Studierenden bilden eine Verfasste Studierendenschaft mit der Aufgabe, die hochschulpolitischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahrzunehmen.
Weitere Informationen
Einzelheiten zum Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG) finden Sie auf unserer Seite:
Die Antwort auf die Frage, ob die Verfasste Studierendenschaft datenschutzrechtlich als eigene verantwortliche Stelle einzuordnen und damit für die Verarbeitung personenbezogener Daten selbst verantwortlich ist, finden Sie auf unserer Seite:
Nach und nach stellt sich die Frage, ob die Hochschule Daten Studierender an die Verfasste Studierendenschaft weitergeben darf.