Informationspflichten nach DS-GVO bei Datenerhebung
Stand: 21.09.2023
Dass es sie gibt, ist nicht neu: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Neu sind aber mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) deren Einordnung und – besonders praxisrelevant: - deren Umfang.
Einen ersten Überblick liefert unsere Webseite:
Überblick: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten
Wir beschäftigen uns mit diesem Thema, mit Einzelfragen und auch Beispielen auch auf folgenden Webseiten:
- Überblick: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten
- Informationspflichten bei einer Veranstaltungsanmeldung (Beispiele 1a und 1b)
- Informationspflichten bei einer Stellenausschreibung (Beispiel 2)
- Informationspflichten bei Fotoaufnahmen bei einer Veranstaltung (Beispiel 3)
- Informationspflichten bei einem Forschungsprojekt (Beispiel 4)
- Informationspflichten/Datenschutzerklärung auf Webseiten (Beispiel 5)
- Informationspflichten bei Weiterverarbeitung zum Zweck der Auszahlung der Energiepreispauschale (Beispiel 6)
Weitere Informationen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte im August 2023 temporär ein Dokument veröffentlicht "Typische Fehler in Datenschutzerklärungen".
.
Die Webseite wurde kurz nach Veröffentlichung wieder offline genommen. Bei FragDenStaat gibt es eine Anfrage dazu, die inzwischen beantwortet ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/orientierungshilfe-typische-fehler-bei-datenschutzerklaerungen/ .
Demnach wird das Dokument derzeit in einigen Punkten mit der Rechtsprechung abgeglichen. Die derzeitige Fassung [PDF ist dort aber veröffentlicht.
Es ist davon auszugehen, dass die Berliner Aufsichtsbehörde dann auf ihren Seiten eine überarbeitete Fassung veröffentlichen wird.