Schreibverbot im Intranet
Stand: 12.04.2011
In vielen Betrieben, Firmen, Behörden und auch Hochschulen gibt es neben der Möglichkeit das Internet zu nutzen auch die Möglichkeit, sich innerhalb eines "Intranets" - z.B. in einem betriebsinternen Forum - auszutauschen. Nun hatte das Hessische Landesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob der Entzug der Schreibberechtigung eines Mitarbeiters wegen persönlichkeitsverletzender Äußerung für ein solches Forum rechtmäßig war.