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CHE Ranking

Stand: 01.06.2023

Eines der bekanntesten Hochschulrankings ist vermutlich das CHE Ranking Externer Link (CHE = CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung), dessen primäres Ziel Externer Link es ist, „Studienanfänger*innen und Hochschulwechsler*innen über die Studienmöglichkeiten und -bedingungen in den jeweiligen Studienfächern anhand einer vergleichenden Darstellung von Studienangeboten und -bedingungen zu informieren.“

Aber auch die Hochschulen, die Gegenstand der Bewertung geworden sind, können aus den Ergebnissen einen Nutzen ziehen. Ein gutes Abschneiden bei einem Ranking ist bei der Außendarstellung der Hochschule schließlich gute Werbung! Und eine Pflicht zur eigenen Überprüfung und Bewertung u.a. der Arbeit in Forschung und Lehre ist auch in den Hochschulgesetzen verankert - oftmals unterschieden zwischen Eigenevaluation und Fremdevaluation.

Auch das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) sieht zur Qualitätssicherung in § 5 derartige Evaluationen vor. Diese Vorschrift enthält eine Ermächtigung für eine Satzung, in der "auch bestimmt wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und in welchem Umfang und in welcher Form sie innerhalb und außerhalb der Hochschule veröffentlicht werden." (§ 5 Abs. 5 LHG). D.h. die Satzung trifft Regelungen für die Eigenevaluation und die Fremdevaluation. Zum Inhalt einer solchen Evaluationssatzung finden Sie weitere Informationen hier Interner Link.

Fällt unter den Begriff der Fremdevaluation auch das CHE-Ranking? Immerhin "evaluiert" eine fremde Institution die Hochschule. Mit dieser Frage befasst sich unser Beitrag

Und wenn es das nicht ist, sondern die Auskunft an CHE eine anderweitige Übermittlung von Daten, was ist dann zu beachten? Antworten zu dieser Frage finden Sie auf unserer Webseite

Laut Datenschutzerklärung von CHE Externer Link werden von Studierenden keine personenbezogenen Daten erhoben, sondern z.B. der Versand der Einladungen zur Studierendenbefragung erfolgt durch die teilnehmenden Hochschule. Die Daten für die Studierendenbefragung werden also nur hochschulintern verarbeitet. Aber muss man dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht auch etwas beachten?

Sehen Sie dazu unser Fallbeispiel „Hochschulranking“ auf unserer Webseite

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