CHE Ranking
Stand: 09.02.2011
Seien es Foren wie meinprof.de oder Rankings im Internet oder in Zeitschriften: Bewertungen von Hochschulen sind in aller Munde.
Eins der bekanntesten Rankings ist vielleicht das CHE Ranking (CHE = Centrum für Hochschulentwicklung).
Oftmals können die Hochschulen "gar nichts dafür", dass sie Gegenstand oder "Opfer" einer solchen Bewertung geworden sind. Neben diesen unfreiwilligen Bewertungen ist aber die Pflicht zur eigenen Überprüfung und Bewertung u.a. der Arbeit in Forschung und Lehre auch in den Hochschulgesetzen verankert - oftmals unterschieden zwischen Eigenevaluation und Fremdevaluation.
Auch das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW) sieht in § 5 derartige Evaluationen vor. Diese Vorschrift enthält eine Ermächtigung für eine Satzung, in der "auch bestimmt wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und in welchem Umfang und in welcher Form sie innerhalb und außerhalb der Hochschule veröffentlicht werden." (§ 5 Abs. 2 LHG BW
). D.h. die Satzung trifft Regelungen für die Eigenevaluation und die Fremdevaluation. Zum Inhalt einer solchen Evaluationssatzung finden Sie weitere Informationen hier
.
Fällt unter den Begriff der Fremdevaluation auch das CHE-Ranking? Immerhin "evaluiert" eine fremde Institution die Hochschule. Mit dieser Frage befasst sich unser Beitrag
Und wenn es das nicht ist, sondern die Auskunft an CHE eine anderweitige Übermittlung von Daten, was ist dann zu beachten? Antworten zu dieser Frage finden Sie auf unserer Webseite