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Novellierung der Hochschulstatistik - Personaldaten

Stand: 25.11.2016

Erst- und Nacherhebungspflicht von Universitäten für einzelne Merkmale des Personals im Zuge der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes

Nach der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) im Frühjahr 2016 müssen Hochschulen mehr Auskünfte erteilen als vorher. Insbesondere soll für Merkmale eine Auskunftspflicht eingeführt werden, die bis dato durch die Hochschulen mangels Aufgabenerforderlichkeit nicht erhoben werden. Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit Universitäten durch die Novellierung des HStatG verpflichtet sind, zusätzliche Merkmale für Statistikzwecke zu erheben sowie beim Personal Merkmale gegebenenfalls nachzuerheben.

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