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Dammbruch in Sachen Vorratsdatenspeicherung?
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 30.04.2024 mal wieder mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Diesmal sorgte das Urteil für einige Aufruhr, ist es doch in gewisser Weise eine Abkehr von der bisherigen Linie: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung kann in viel mehr Fällen europarechtskonform ausgestaltet werden als bislang. Aber erst muss dazu der nationale Gesetzgeber tätig werden. Wir haben das Urteil auf unserer bisherigen Seite mit der EuGH-Rechtsprechung ergänzt.
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Digitale Dienste statt Telemedien
Aus dem Begriff der Telemediendienste werden nun Digitale Dienste. Und damit aus dem TTDSG ein TDDDG und aus dem TMG ein DDG. Ein Hinweis (auch) in eigener Sache:
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Nacherhebung wegen Änderung bei der steuerrechtlichen Mitteilungspflicht?
Hochschulen müssen als öffentliche Stellen teilweise steuererhebliche Tatbestände mitsamt einigen Daten zu den steuerpflichtigen Personen mitteilen. Ab 01.01.2025 werden dazu Änderungen wirksam, die auch den Umfang von Daten betreffen. Zukünftig sind dabei auch Daten zu übermitteln, die die Hochschulen bislang möglicherweise nicht haben. Dürfen sie diese nun nacherheben?
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Die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen
Universitäten bietet Ihnen Informationen rund um das Thema "Datenschutz
in der Hochschule" und unterstützt die Universitäten des Landes
Baden-Württemberg und ihre Vertragspartner in allen rechtlichen und
technisch-organisatorischen Fragestellungen des Datenschutzes.