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Auslastungsmanagement
Sind die Hochschulen z.B. durch eine gesetzliche Regelung zu einem „wirksamen Flächenmanagementsystem“ verpflichtet, so stellt sich die Frage, wie man eine Raumauslastung misst ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu geraten.
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EuGH zu Anrede „Frau“ / „Herr“
Der EuGH hat sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Erhebung der Anrede “Frau” / “Herr” zum Zwecke der personalisierten Ansprache von Personen beschäftigt.
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Nacherhebung wegen Änderung bei der steuerrechtlichen Mitteilungspflicht?
Hochschulen müssen als öffentliche Stellen teilweise steuererhebliche Tatbestände mitsamt einigen Daten zu den steuerpflichtigen Personen mitteilen. Ab 01.01.2025 werden dazu Änderungen wirksam, die auch den Umfang von Daten betreffen. Zukünftig sind dabei auch Daten zu übermitteln, die die Hochschulen bislang möglicherweise nicht haben. Dürfen sie diese nun nacherheben?
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Die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen
Universitäten bietet Ihnen Informationen rund um das Thema "Datenschutz
in der Hochschule" und unterstützt die Universitäten des Landes
Baden-Württemberg und ihre Vertragspartner in allen rechtlichen und
technisch-organisatorischen Fragestellungen des Datenschutzes.
