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ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis)

Stand: 20.09.2018

Der Name „Elena“ ist spanischer bzw. italienischer Herkunft und stellt die Kurzform des griechischen Namens „Helena“ dar. Helena bedeutet soviel wie „Die Strahlende“ oder „Glanz der Sonne“. Dieser Bedeutung hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2009 eine weitere, eher prosaische (also nüchterne) Variante hinzugefügt: Elektronischer Entgeltnachweis. Der Begriff steht für ein Verfahren, bei dem sämtliche Arbeitgeber verpflichtet werden, Arbeitnehmerdaten wie z. B. Bezüge- und Gehaltsdaten der Beschäftigten in elektronischer Form monatlich an eine zentrale Speicherstelle zu melden. Dort werden die Daten für den Fall vorgehalten, dass der Beschäftigte irgendwann Sozialleistungen beantragt. Dass bei diesem Thema der Datenschutz ganz vorne mitspielt, liegt auf der Hand. Wir haben für Sie alle relevanten Informationen zum Thema zusammengestellt.

Am 18.07.11 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer gemeinsamen Pressemitteilung Externer Link verlautbaren lassen, das ELENA-Verfahren werde schnellstmöglich eingestellt.

Begründet wird dies - es wäre auch überraschend gewesen - nicht mit den datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren, sondern damit, dass die qualifizierte elektronische Signatur als Sicherheitsstandard aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend notwendig sei. Jedoch sei diese nicht genug verbreitet und es sei auch nicht zu erwarten, dass sich dies schnell ändern würde.
Man wundert sich ein wenig über diese Begründung, ist es doch schon seit Jahren kein Geheimnis, dass sich die qualifizierte elektronische Signatur nicht durchsetzt, sondern vor sich hindümpelt. Vor diesem Hintergrund scheint diese Begründung doch ein wenig vorgeschoben.

Die bisher gespeicherten Daten sollen gelöscht und die Arbeitgeber von ihrer Meldepflicht "entlastet" (es heißt nicht "befreit") werden.

Endgültig eingestellt hat der Bundestag das Verfahren durch Beschluss vom 29.09.11. Der Gesetzgeber hat dabei die entsprechenden Regelungen des Elena-Verfahrensgesetzes wieder aufgehoben (BT-Drs. 17/7200 [PDF] Externer Link) Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt am 03.12.11 verkündet und ist seit dem 04.12.11 in Kraft.
Ob sich damit nun alle datenschutzrechtlichen Bedenken erledigen, ist mehr als fraglich: Angesichts der bereits von der Wirtschaft getätigten Investitionen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten, "wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können."
Man muss kein Prophet sein, um schon wieder die nächsten datenschutzrechtlichen Fragen am Horizont aufgehen zu sehen...

Die nachstehenden Informationen sind überholt. Wir stellen sie dennoch zur Verfügung, um - aus rechtshistorischem oder anderem Interesse - noch nachvollziehen zu können, wie es sich mit ELENA verhielt.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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