8. Formularmäßige Erhebung, Bestandsdaten
Stand: 09.02.2011
Ist ein formularmäßiges Antragsverfahren für den Erhalt der Chipkarte vorgesehen, sind die Hinweispflichten nach § 14 LDSG BW  beachtlich. Das Erstellen und Verwalten der Chipkartendaten bedingt eine eigene Anwendung, die im Zusammenhang mit der Einführung datenschutzrechtlich zu bewerten ist.
 beachtlich. Das Erstellen und Verwalten der Chipkartendaten bedingt eine eigene Anwendung, die im Zusammenhang mit der Einführung datenschutzrechtlich zu bewerten ist.
 
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