Aufgaben
Stand: 08.02.2011
Die Aufgaben von ZENDAS ergeben sich aus dem Ansatz, die beteiligten Universitäten in allen datenschutzrechtlichen Fragen konstruktiv von der materiellen Fragestellung bis zur technisch-organisatorischen Umsetzung zu begleiten.
Dies sind beispielsweise:
Zugriff:
Die ganze Welt
- Auskünfte und Beratung bei der Bearbeitung der im Tagesgeschäft anfallenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Dies beinhaltet zum Beispiel Fragen nach der Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte (Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Ermittlungsbehörden), Fragen nach der Aufbewahrung und Vernichtung von Akten und Fragen nach der Formulierung von Einwilligungs- und Widerspruchserklärungen.
- Unterstützung der Universitäten bei der Erstellung und Pflege der örtlich zu führenden Verfahrensverzeichnisse nach § 11 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg
.
- Mitwirkung bei der Beschreibung von Verfahren, die dem Landesbeauftragten für den Datenschutz im Rahmen der
Vorabkontrolle gemäß § 12 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg
vorzulegen sind (z.B. Videoüberwachung, Chipkartenverfahren) und die Bewertung der vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen als Ergebnis der Gefährdungsanalyse.
- Bereitstellung eines Informationsangebots zu hochschulspezifischen Fragestellungen zum Datenschutz auf den Seiten dieses Servers.
- Erarbeitung von Konzepten bzw. Beratung der Universitäten bei der Durchführung von Fortbildungsangeboten zur Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Durchführung eigener Fortbildungsveranstaltungen.
- Beratung und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung und Begleitung von Beteiligungsverfahren, soweit datenschutzrelevante Beteiligungstatbestände vorliegen.
Nähere Informationen können Sie der Kooperationsvereinbarung [PDF] entnehmen.
Weiterführende Seiten zu den Themen: