Elektronische Auskunftserteilung nur verschlüsselt
Stand: 15.04.2020
Die Hochschule wurde von einer Behörde um Auskunft über personenbezogene Daten gebeten? Und Ihre Prüfung ergab, dass die Hochschule zur Auskunft berechtigt oder gar verpflichtet ist?
Dann stellt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht gleich die nächste Frage:
Wie soll die Hochschule die Informationen an die anfragende Stelle übermitteln?
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ .
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