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Erhebung des Fachsemesters durch Krankenkassen

Stand: 16.12.2016

Die Erhebung von Daten Studierender direkt bei der Hochschule durch Krankenkassen ist immer wieder ein Thema.
Dabei kommt immer wieder die Fallgestaltung vor, dass die Krankenkasse das Fachsemester erfragt. Für Krankenkassen ist das Fachsemester von Interesse, da nur bis zum 14. Fachsemester eine Versicherungspflicht und damit Anspruch auf die Tarife der studentischen Krankenversicherung bestehen.

Achtung!
Diese Webseite ist ab dem 01.01.2017 veraltet.
Denn ab diesem Zeitpunkt besteht für Hochschulen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) in der Fassung ab 01.01.2017 eine Verpflichtung, unverzüglich "den Abschluss des 14. Fachsemesters mitzuteilen".
Entsprechend müssen die Krankenkassen die Betroffenen nicht mehr selbst nach dem Fachsemester fragen, sondern erhalten - ohne Anfrage - von den Hochschulen zukünftig eine entsprechende Mitteilung.
Näheres erfahren Sie auf unserer Webseite Änderung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung ab dem 01.01.2017 Interner Link.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ Interner Link.

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