Neuregelungen des Landesdatenschutzgesetzes seit dem 01.04.2011
Stand: 31.01.2015
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 2. Februar 2011 mehrheitlich der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG) zugestimmt.
Neu geregelt wurde damit ab dem 01.04.2011 insbesondere die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen und die politische und rechtliche Stellung des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg (LfD).
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