Startseite Recht Bewertungen ZENDAS Offenlegung eines Wählerverzeichnisses während der Wahl 
[Druckversion: HTML ]

Offenlegung eines Wählerverzeichnisses während der Wahl

Stand: 08.01.2019

Eines der grundlegenden Rechte von Hochschulen ist das Recht zur Selbstverwaltung.
Diese erfolgt nicht zuletzt durch Gremien. Dahinter steht die Arbeit engagierter Mitglieder dieser Gremien. Vielfach werden die Gremien zumindest zum Teil durch Wahlen besetzt.

Die Durchführung von Wahlen ist immer auch eine logistische Herausforderung - nicht zuletzt im Hinblick auf die Wahlauswertung.

Deshalb liegt auch der Gedanke nahe, sich um eine automatisierte Unterstützung zu bemühen. Diese könnte dadurch geschehen, dass die Wahlzettel durch einen Scanner laufen, ein Programm den Wahlzettel auswertet und entsprechend dem gewählten Bewerber die Stimme aufaddiert.

Geht dies bei einer Bindung an den Wahlvorschlag relativ problemlos, da es kein Problem für ein Programm darstellt, zu erkennen, ob ein Bewerber als gewählt markiert ist, gibt es gerade bei Hochschulwahlen ein Problem:
Häufig liegt gerade keine Bindung an die aufgestellten Bewerber vor, sondern es ist möglich, jeder wählbaren Person in der Hochschule eine Stimme zu geben.
Entsprechend tauchen eine Vielzahl von Namen auf den Wahlzetteln auf - und nicht immer sind diese Personen tatsächlich wählbar.
Außerdem kann das Auswertprogramm bei den unterschiedlichen Handschriften häufig nicht fehlerfrei erkennen, um welche Person es sich eigentlich handelt, die da eine Stimme erhalten soll.

Aus diesem Grund stellte eine Hochschule folgende Überlegung an:
In der Wahlkabine wird das Wählerverzeichnis ausgelegt (die darin eingetragenen Personen sind alle wählbar) und jeder Person ist eine eindeutige Ziffer zugeordnet.
Soll nun diese Person gewählt werden, wird auf dem Wahlzettel nur noch diese Ziffer angegeben - und Ziffern werden von Auswertprogrammen so gut wie immer fehlerfrei erkannt. Die automatisierte Auswertung wäre also kein Problem und man hätte zusätzlich das Problem gelöst, dass immer wieder nicht wählbare Personen Stimmen erhielten.

Nur - was ist eigentlich zu der Offenlegung des Wählerverzeichnisses in der Wahlkabine zu sagen?
Ist dies zulässig?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ Interner Link.

Weiterführende Seiten zu den Themen:
Copyright 2022 by ZENDAS ..