Elektronische Mahnung und Bibliotheksgebührenordnung
Stand: 21.08.2006
Wer kennt es nicht - das Schreiben der Universitätsbibliothek, das immer dann in den Briefkasten flattert und von Mahngebühren kündet, wenn ein Medium nicht rechtzeitig zurückgegeben wurde.
Im Zeitalter der zunehmenden Technisierung und Automatisierung liegt es nahe, statt eines Schreibens in Papierform E-Mails zu versenden.
In Baden-Württemberg ist diese Frage derzeit besonders aktuell, weil die Bibliotheksgebührenverordnung aus dem Jahr 2002 spätestens am 31.12.2006 außer Kraft tritt.
Daher stellt sich für die Bibliotheken die Notwendigkeit, entsprechende Neuregelungen zu treffen - eine gute Gelegenheit also, um die Möglichkeit der "elektronischen Mahnung" zu etablieren.
An ZENDAS wurde die Frage heran getragen, wie dies aus unserer Sicht bewertet wird.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ .