I. Abschnitt Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Stand: 08.03.2007
Achtung: Der MDStV ist seit 01.03.2007 außer Kraft. Die Nachfolgeregelungen sind im Telemediengesetz (TMG) enthalten.
§ 4 Zugangsfreiheit
Zugriff:
Die ganze Welt
Mediendienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
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