II. Abschnitt Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Stand: 08.03.2007
Achtung: Der MDStV ist seit 01.03.2007 außer Kraft. Die Nachfolgeregelungen sind im Telemediengesetz (TMG) enthalten.
§ 12 Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
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Die ganze Welt
Die für Mediendienste geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung
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