Land (Schleswig-Holstein)
Stand: 26.08.2013
Das Schleswig-Holsteinische Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein.
Bereichsspezifische Vorschriften verdrängen die Regelungen des LDSG im Einzelfall.
Weitere Informationen:
Zugriff:
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Für den Datenschutz relevante Landesvorschriften:
Hinweise des "Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein" (ULD):
- Hinweise zur Anwendung des Landesdatenschutzgesetzes
- Hinweise zum Informationsfreiheitsgesetz (abgelöst durch das IZG-SH)
- Handreichung für Datenschutzbeauftragte: Strukturierungsvorschlag für eine datenschutzkonforme Dokumentation nach LDSG und DSVO [PDF]
Weitere Rechtsgrundlagen für Schleswig-Holstein finden Sie hier: