Land (Sachsen)
Stand: 19.09.2018
Das "Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen" (Sächsisches Datenschutzgesetz - SächsDSG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in den öffentlichen Behörden und Stellen des Freistaats Sachsen. Bereichsspezifische Vorschriften verdrängen die Regelungen des SächsDSG im Einzelfall.
Den Text des SächsDSG sowie einiger bereichsspezifischer Regelungen - auch für den Hochschulbereich - erhalten Sie auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) in Sachsen .
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