Bund
Stand: 30.01.2015
Seiner Gesetzgebungskompetenz folgend hat der Bund den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich bundesweit geregelt. Außerdem ist er für öffentliche Stellen des Bundes wie beispielsweise Arbeitsämter gesetzgeberisch zuständig.
Allgemeine Regelungen hat der Bund im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) getroffen. Neben dem BDSG gibt es eine Vielzahl bereichsspezifischer Regelungen, die dem BDSG vorgehen. Beispielhaft genannt seien das Sozialgesetzbuch, das Bundeszentralregistergesetz und die Telekommunikations-Datenschutzverordnung.
Den Text des BDSG sowie weitere bereichsspezifische Vorschriften des Bundes erhalten Sie auf den Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit .
Am 01.09.2009 treten einige Änderungen in Kraft. Insbesondere enhält das novellierte BDSG eine Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes, erweiterte Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitung, eine Informationspflicht bei Datenschutzpannen und einige Neuregelungen zur Zulässigkeit von personalisierter Werbung. Eine BDSG-Fassung mit den farblich markierten Änderungen finden Sie hier [PDF] .
Weitere - nicht notwendig auf den Datenschutz bezogene - Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier: