Land (Bayern)
Stand: 23.06.2016
Das Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in bayerischen öffentlichen Behörden und Stellen.
Bereichsspezifische Vorschriften verdrängen die Regelungen des BayDSG im Einzelfall.
Den Text des BayDSG sowie einiger bereichsspezifischer Regelungen - auch für den Hochschulbereich - erhalten Sie auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) in Bayern.
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