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Schadenersatz nach der DS-GVO – derzeit noch nicht entschiedene Vorlagefragen an den EuGH

Stand: 11.05.2023

Einige wesentliche Fragen rund um den Schadenersatz nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind leider vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch nicht geklärt. Einige liegen derzeit als Vorlagefragen beim EuGH und harren der Entscheidung. Auch wenn die unten aufgeführten Vorlagefragen noch nicht explizit vom EuGH beantwortet wurden, sind einige der gestellten Fragen bereits inhaltlich vom EuGH beantwortet (z.B. zur Frage der Erheblichkeit*; dazu auf unserer Webseite Schadenersatz nach der DS-GVO - Überblick Interner Link):

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