Recht
Rechtliche Vorgaben prägen das Thema "Datenschutz". Schließlich leitet sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unmittelbar aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab.
Allgemeine Informationen
Zunächst wird kurz skizziert, was unter dem Begriff Datenschutz zu verstehen ist. Sie erhalten Informationen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem zentralen Urteil zum Datenschutz (dem sog. Volkszählungsurteil) ausführt. Es wird die Bedeutung des Datenschutzes für die Hochschulen dargestellt, das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgestellt und schließlich wird anhand eines kurzen Beispielfalls die grundlegende Systematik des Datenschutzrechts erläutert.
Rechtsgrundlagen Datenschutz
Für die Beurteilung von Datenschutzfragen ist es notwendig, die Rechtsgrundlagen zur Hand zu haben. Daher finden Sie hier entsprechende Gesetze aufgeteilt nach Bund, Land und Hochschule.
Bewertungen ZENDAS
Die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten hat die Aufgabe, den beteiligten Hochschulen mit Rat und Tat in allen datenschutzrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Aus dieser Tätigkeit resultieren eine Reihe von Bewertungen datenschutzrechtlicher Fallgestaltungen. Da diese Sachverhalte häufig bei den verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind, stellt ZENDAS die Bewertungen in anonymisierter und abstrakter Form allen beteiligten Universitäten zur Verfügung.
Gesetze und Verordnungen
Eine alphabetische Auflistung der relevanten Landes- und Bundesgesetze und Verordnungen.
