Dienstpost: Nur vertraulich bleibt vertraulich
Post, die nicht als persönlich oder vertraulich gekennzeichnet ist, darf von der Poststelle geöffnet und an den betreffenden Mitarbeiter weitergeleitet werden. Das Briefgeheimnis wird dadurch nicht verletzt.
Das Öffnen der Post kann aber nach der jeweils geltenden Büro- oder Dienstordnung unzulässig sein.
Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 19.02.2003
entschieden (Az. 14 Sa 1972/02; veröffentlicht auch in der DuD 2004, 753).
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier
).
Weiterführende Seiten zu den Themen:
