Dienstpost: Nur vertraulich bleibt vertraulich

Stand: 27.01.2020

Darf die Hochschule als Arbeitgeber, die Poststelle der Hochschule oder das Sekretariat des Instituts Post an ihre Mitarbeiter öffnen?

Das kommt darauf an... Darauf, ob die Post als persönlich oder vertraulich gekennzeichnet ist oder ob sie erkennbar dienstlichen Charakter hat.

Mit dieser Thematik hat sich das Landesarbeitsgericht Hamm bereits im Jahre 2003 befasst (Urteil vom 19.02.2003, Az. 14 Sa 1972/02) und eine sehr eindrückliche Entscheidung getroffen. Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier auf unsere Webseite.

Anschließend finden Sie konkrete Tipps zum Umgang mit Mitarbeiterpost finden Sie in unserer Zusammenfassung Interner Link.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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