Informationspflichten nach DS-GVO bei Datenerhebung

Dass es sie gibt, ist nicht neu: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Neu sind aber mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) deren Einordnung und – besonders praxisrelevant: – deren Umfang.

Einen ersten Überblick liefert unsere Webseite:

Überblick: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten

Wir beschäftigen uns mit diesem Thema, mit Einzelfragen und auch Beispielen auch auf folgenden Webseiten:

Weitere Informationen

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Öffnet in neuem Fenster hatte im August 2023 temporär ein Dokument veröffentlicht „Typische Fehler in Datenschutzerklärungen“.
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Die Webseite wurde kurz nach Veröffentlichung wieder offline genommen. Bei FragDenStaat gibt es eine Anfrage dazu, die inzwischen beantwortet ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/orientierungshilfe-typische-fehler-bei-datenschutzerklaerungen/ Öffnet in neuem Fenster .
Demnach wird das Dokument derzeit in einigen Punkten mit der Rechtsprechung abgeglichen. Die derzeitige Fassung [PDF] Öffnet in neuem Fenster ist dort aber veröffentlicht.

Es ist davon auszugehen, dass die Berliner Aufsichtsbehörde dann auf ihren Seiten eine überarbeitete Fassung veröffentlichen wird.