Informationspflichten bei Fotoaufnahmen bei einer Veranstaltung (Beispiel 3)

Diese Seite beschäftigt sich mit den Informationspflichten, wenn Fotoaufnahmen bei einer Veranstaltung gemacht werden.

Die Aufnahme von Personen ist eine Erhebung personenbezogener Daten. Folglich greifen hier die Informationspflichten des Art. 13 DS-GVO.

Hinweis: Diese Seite beschäftigt sich nicht mit der Frage, ob bzw. unter welchen Umständen Fotoaufnahmen zulässig sind, sondern ausschließlich mit dem Inhalt der Informationspflicht (zur Zulässigkeit von Fotoaufnahmen finden Sie Informationen auf unserer Webseite Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen ). Die Informationspflicht wird immer ausgelöst, egal ob die Grundlage für die Fotoaufnahmen die Einwilligung oder eine rechtliche Vorschrift ist.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“