Überblick: Informationspflichten nach DS-GVO bei Datenerhebung

Dass es sie gibt, ist nicht neu: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Neu sind aber mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) deren Einordnung und – besonders praxisrelevant: – deren Umfang.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“