Dass es sie gibt, ist nicht neu: Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.
Neu sind aber mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) deren Einordnung und – besonders praxisrelevant: – deren Umfang.
Überblick: Informationspflichten nach DS-GVO bei Datenerhebung
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