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6. Verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 3 LDSG BW)

Stand: 09.02.2011

Diese Seite befasst sich mit der Frage, wer als verantwortliche Stelle für die Einrichtung des Telearbeitsplatzes in Betracht kommt, und welche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzes zu treffen sind.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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