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Online-Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Stand: 18.05.2006

Hochschulen sind bemüht, ihren Studierenden zeit- und ortsunabhängig Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und sogar zu Prüfungen zu ermöglichen.
Dazu bietet sich natürlich das Medium Internet geradezu an.

Doch kann einfach vorgeschrieben werden, dass sich die Betroffenen ausschließlich über ein Webformular anzumelden haben?

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

  • Die ausschließliche Online-Anmeldung bedarf einer Rechtsgrundlage in der entsprechenden Hochschulsatzung.
  • Im Falle einer zusätzliche angebotenen Online-Anmeldung ohne entsprechende Regelungen in Hochschulsatzungen muss das Anmeldeverfahren so ausgestaltet werden, dass dem Anmeldenden "Quittungen" über seine Anmeldung angezeigt (oder per Mail zugeschickt) werden und er darüber zuvor aufgeklärt wird.
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